Anforderungen

Du bist zwischen 20 und 55 Jahre jung.

 

Du lebst in geordneten persönlichen und finanziellen Verhältnissen. (Betreibungs- und Zentralstrafregisterauszug werden verlangt)

 

Du bist gesund, wetterfest, flexibel, einsatzfreudig und hast ein gutes Durchsetzungsvermögen.

 

Du bist bist bereit, nachts und an Wochenenden zu arbeiten (an Wochenenden auch tagsüber)

 

Du bist mobil. (Führerausweis und eigenes Auto sind Bedingung)

 

Du hast einen einen eigenen Hund (mindestalter 12 Monate) der eine Grundausbildung im Schutzdienst absolviert hat. (Wird überprüft an einem Eignungstest)

 

Zugelassene Hunde: Schäferhunde, Riesenschnauzer,Beauceron, Boxer, Airedale Terrier. Mit oder ohne Stammbaum.

 

Du bist bereit mit deinem Hund regelmässig, in deiner Freizeit zu trainieren und ihn zwecks Aufrechterhaltung der Einsatztauglichkeit einmal jährlich auf einer Prüfung zu führen.

 

Was bietet die Securitas:

 

Seriöse Einführung in die verantwortungsvolle Tätigkeit

Möglichkeit zur Weiterbildung

Zweckmässige Ausrüstung und Uniform

Fortschrittliche Anstellungsbedingungen im Stundenlohn, bei Eignung nach 6 Monaten evtl. Übertritt in den Gesamtarbeitsvertrag

Bei Interesse und Eignung, Möglichkeit für andere Einsätze im Sicherheitsbereich

Interessante Teil- oder Vollzeitstelle

 

Die Möglichkeit in deiner Freizeit regelmässig mit deinem Hund zu trainieren und dich für deine Einsätze und die jährliche Prüfung vorzubereiten.

 

Die Einsätze als Diensthundeführer sind erst nach bestanderner Level 1 oder Level 2 Prüfung möglich.

 

Intressenten welche noch keinen eigenen Hund besitzen erhalten Unterstützung bei der Anschaffung eines eigenen Diensthundes. Für Beratungen und weitere Informationen bitte kurze E-Mail Nachricht senden.

 

Eignungsbeurteilung

Eignungsbeurteilung (Wesenstest)

 

Bevor Du mit deinem Hund in die Diensthundegruppe aufgenommen wirst, durchläufst du die Eignungsbeurteilung (Wesenstest). Mindest Alter des Hundes 12 Monate.

 

Bei diesem Test wird die Eignung und Fähigkeit des Hundes, welche in hohem Masse, bedingt durch seine angewölften Anlagen (Wesen), für den Aufbau zum Diensthund vorhanden sein müssen, beurteilt. Mit einbezogen werden, dem alter des Hundes entsprechend, erlernte Fähigkeiten. Das heisst, dass ein 12 Monate alter Junghund nicht gleich beurteilt wird wie ein 3-jähriger Hund. Zeigt sich der Hund anfänglich überdurchschnittlich scheu oder aggressiv, so erfolgt der Abbruch des Wesenstest.

 

Der Hund soll bezüglich Trieben, Selbstsicherheit und Belastbarkeit Veranlagungen zeigen, die die zukünftige Ausbildung zum Diensthund gemäss der Prüfungsinhalte ermöglichen.

 

Triebe

Beutetrieb. Dabei soll sich der Hund freudig und unbefangen, mit entsprechender Motivation am Spiel beteiligen. Der Wille, um die Beute zu kämpfen, muss durch ungehemmten Gebrauch des Gebisses ersichtlich sein.

 

Selbstsicherheit

Unangeleinter Hund in für ihn unbekannter Umbebung mit unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit. Dabei soll der Hund mit erhobener Rute selbstsicher die neue Umgebung erkunden. Gegenüber fremden Personen ist ein freundliches, bis neutrales Verhalten Bedingung. Ängstliche Hunde mit eingezugener Rute und Hunde mit unerwünschter Schärfe gegenüber Fremdpersonen erfüllen die Anforderungen nicht.

 

Belastbarkeit

Wird beim unangeleinten Hund anhand optischer und akustischer Belastung in ungewohnter Umgebung festgestellt. Dabei soll sich der Hund von unerwarteten Belastungen nicht beeindrucken lassen. Zumindest wird erwartet, dass sich der Hund rasch von solchen Belastungen erholt und eine unmittelbare,weiter Überprüfung ohne Leine möglich ist. in diesen Teil wird auch die fachlich korrekte Überprüfung der Schusssicherheit (Kaliber 6 oder 9 mm) eingebaut. Schussscheue oder stark Schussempfindliche Hunde können den Test nicht bestehen.

 

Angewöhnung

Nach bestandenem Test kann die Regionaldirektion Bern eine befristete Bewilliung

zum Mitführen des Hundes zwecks Eingewöhnung ins Revier erteilen. Gilt nur für Hundeführer, welche bereits mit einem Einsatzgeprüften Diensthund in Hundediensten eingesetzt werden.

 

 

 

!!!!!! Dieser Wesenstest kann nur einmal absolviert werden !!!!!!

 

Prüfungen

Wir kennen zwei Level von Prüfungen:

 

Die beiden Level werden bei Bestehen gemäss Hundeführer-Reglement entsprechend honoriert und müssen zwecks Aufrechterhaltung der Einsatztauglichkeit jährlich

wiederholt werden.

 

Level 1

Diese Prüfung versteht sich als Mindestanforderung um als Securitas-Hundeführer in Hundediensten eingesetzt werden zu können.

Die Prüfung wird auf Antrag des Hundeführers intern durch die Regionaldirektion durchgeführt und nach dem Reglement des Westschweizer Konkordats gerichtet. Um an dieser Prüfung teilzunehmen muss der Hund mindestens 14 Monate alt sein.

 

 

Level 2

Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden ist das absolvieren und bestehen des Eignungstest (Wesenstest) Bedingung. Die entsprechenden Prüfungsbestimmungen

sind in einem Securitas internen Reglement beschrieben welches jeweils den neuen Hundeführern durch die Regionaldirektion ausgehändigt wird.

 

Im Groben umfasst diese Prüfung eine Unterordnung, Personenkontrolle, Horchposten und Patrouillendienst.

 

Um an der Prüfung Level 2 teilzunehmen muss der Hund mindestens 18 Monate alt sein.

 

Die Zulassung und Anerkennung als Diensthund setzt mindestens die absolvierte und bestandene Prüfung Level 1 oder Level 2 voraus. Um die Einsatztauglichkeit aufrecht zu erhalten, muss jährlich eine Prüfung absolviert werden.